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Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten im Sommer (April-Oktober) Montag - Freitag
Von 09.00 bis 12.00
Von 14.00 bis 17.00
Samstag
Von 08.00 bis 17.00

Öffnungszeiten im Winter (November-März)
Montag - Freitag
Von 09.00 bis 12.00
Von 14.00 bis 17.00

AGB

Reservierungsbedingungen für Ferienwohnungen und -häuser
 

1. Buchung und Vertragsabschluss

Mit Entgegennahme Ihrer telefonischen, schriftlichen (Brief, Fax, e-mail) oder persönlichen/mündlichen Anmeldung kommt die Buchung und somit der Vertrag zustande. HolAp vermittelt diesen, schliesst ihn im Namen des Eigentümers/Leistungserbringers ab und sendet Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Buchung. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Reservierungsbedingungen für Sie und HolAp wirksam. Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der Ausschreibung im Prospekt/Internet usw. ab, so anerkennen Sie mit Ihrer Zahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Reservationsbestätigung. Sonderwünsche oder mündliche Zusagen müssen von HolAp schriftlich bestätigt werden. Für Arrangementbuchung anderer Reiseveranstalter gelten dessen Vertrags- und Reisebedingungen.

2. Preise/Nebenkosten/Kaution/Buchungsgebühr

Die publizierten Preise sind Wochenmietpreise für das ganze Mietobjekt. Grundsätzlich sind die Nebenkosten (z.B. Endreinigung, Wäsche, Kurtaxen usw.) darin nicht enthalten und werden separat auf der Bestätigung/Rechnung aufgeführt oder müssen je nach Objekt am Ferienort separat, meist in bar und in Landeswährung, bezahlt werden. Eine Kaution kann zusammen mit der Bestätigung/Rechnung verrechnet werden oder ist je nach Objekt bei Schlüsselübergabe, meist in bar und in Landeswährung, zu entrichten. Die Kaution wird bei Abreise rückerstattet sofern keine Schäden am Mietobjekt verursacht worden sind. Weitere Details sind im betreffenden Objektbeschrieb aufgeführt. Pro Ferienobjekt-Buchung wird eine Buchungsgebühr von CHF 45.-- erhoben.

3. Zahlungen

Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 30 % des gesamten Rechnungsbetrages fällig, der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor Abreise zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht fristgerecht bei HolAp eintreffen, kann HolAp wieder über das gebuchte Objekt verfügen. Bei Buchungen 0-42 Tage vor Ferienbeginn ist die ganze Mietsumme sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, jedoch frühestens 28 Tage vor Mietbeginn, erhalten Sie den Mietausweis. Dieser beinhaltet Adresse und Anfahrtsbeschrieb zum gebuchten Mietobjekt und Schlüsselhalter.

4. Personenzahl

Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Personenanzahl belegt werden (Kinder inbegriffen). Der Leistungsträger/Schlüsselhalter hat das Recht, überzählige Personen auszuweisen.

5. Haustiere

Bei entsprechendem Hinweis auf der Buchungsbestätigung/Rechnung darf 1 Haustier (teils gegen Aufpreis) mitgenommen werden.

6. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt eine Woche/7 Nächte. Vertragsbeginn ist 16.00 Uhr, Vertragsende 10.00 Uhr. Wechseltag ist in der Regel Samstags. Einige Objekte sind kurzfristig ab 5 Nächten mietbar und/oder sind die Wechsel an anderen Wochentagen möglich. Weiteres dazu in der Ausschreibung oder auf Anfrage bei HolAp.

7. Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt samt Inventar sorgsam zu behandeln und anerkennt die Hausordnung. Er verpflichtet sich zudem, für Schäden welche durch sein eigenes oder das Verschulden seiner Gäste entstanden sind, aufzukommen. Allfällige Schäden sind umgehend, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Ferienobjektes, zu melden. Nachträglich entdeckte Mängel können dem Mieter geltend gemacht werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können.

8. Beanstandungen

Mängel welche nicht an Ort und Stelle behoben werden können, müssen HolAp innerhalb von 72 Stunden nach Ferienantritt mitgeteilt werden. Telefonische Mitteilungen müssen bis spätestens 7 Tage nach Vertragsende schriftlich bestätigt werden. Später erfolgte Beanstandungen, Minderungs-/Schadenersatzansprüche gegenüber HolAp oder Dritte sind nicht mehr gültig.

9. Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereiches von HolAp

Für Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereiches von HolAp (z.B. Umweltkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Stromausfälle, fehlende Wasserversorgung, gesperrte Zufahrtsstrassen, erhöhter Lärm durch Bauarbeiten usw.) übernimmt HolAp keine Haftung. Der Mieter hat bei solchen Vorkommnissen kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisreduzierung oder Schadenersatz.

10. Haftung von HolAp

Sollte aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen (z.B. Feuersbrunst, Wasserschaden usw.) das gebuchte Mietobjekt nicht verfügbar sein, behält sich HolAp das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen oder den Vertrag unter Rückerstattung des gesamthaft einbezahlten Mietbetrages aufzulösen. Sollte dem Mieter aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch HolAp ein Schaden entstehen, steht HolAp dafür ein. Schadenersatzansprüche können jedoch nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpreises geltend gemacht werden. HolAp lehnt jede Verantwortung für Schäden (Unfälle, Verluste, Diebstahl usw.) oder Versäumnisse Dritter ab.

11. Annullierungsschutz

Um, bedingt durch ein schwerwiegendes Ereignis, bei einer Annullierung vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein, wird eine Annullierungsschutzgebühr von 3% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Als schwerwiegende Ereignisse gelten: Schwere Krankheit/Unfall oder Todesfall einer mitreisenden Person oder eines direkten Familienangehörigen (Covid 19 bedingte Ereignisse sind ausgeschlossen); Schwere Beeinträchtigung Ihres Eigentums an Ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden sodass Ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist. Die anspruchsberechtigte Person muss bei Eintritt des Ereignisses/Leidens HolAp unverzüglich schriftlich benachrichtigen und die entsprechenden Belege (Arztzeugnisse, Bestätigungen usw.) beilegen. Sollte ein Ereignis/Leiden bei Buchung bereits eingetreten und/oder voraussehbar gewesen sein, besteht kein Anspruch auf Erlass des geschuldeten Mietpreises. Der Annullierungsschutz beginnt am Tage der definitiven Buchung und endet am Anreisetag bei Vertragsbeginn. Buchungsgebühr und Annullierungsschutzgebühr werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

12. Annullierung/Aenderung der Buchung

Annullierungen/Umbuchungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Telefonische Mitteilungen müssen zudem schriftlich bestätigt werden. In allen von der Annullierungsschutzgebühr nicht abgedeckten Fällen (z.B. persönliche oder geschäftliche Motivationen, Covid 19 usw.) werden Ihnen folgende Annullierungsgebühren (nebst Buchungsgebühr sowie Annullierungsschutzgebühr) verrechnet:

Ab Buchungs-/Reservierungsdatum bis 90 Tage vor Mietbeginn CHF 80.-

89 bis 60 Tage vor Mietbeginn CHF 80.-- und 10 % des Mietbetrages.

59 bis 45 Tage vor Mietbeginn CHF 80.-- und 30 % des Mietbetrages.

44 bis 7 Tage vor Mietbeginn CHF 80.-- und 90 % des Mietbetrages.

6 bis 0 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen am Ferienort oder frühzeitige Abreise CHF 80.-- und 100 % des Mietbetrages.

Falls es HolAp gelingt, einen Ersatzmieter zu finden, werden nebst Buchungsgebühr und Annullierungsschutzgebühr nur CHF 80.-- als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Bei Änderung des Reisedatums oder Umbuchung in ein anderes Mietobjekt verrechnen wir bis 45 Tage vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80.--; 44 Tage oder weniger vor Mietbeginn gelten die obenstehenden Annullierungsgebühren.

Für Buchungen von mehr als 21 Nächten gelten die oben aufgeführten Annullierungsgebühren/Umbuchungsgebühren nicht und werden je nach Objekt und Mietdauer individuell festgelegt.

13. Preisänderungen/Beschriebeänderungen

Preisänderungen sowie Aenderungen in den Objektbeschrieben sind unwahrscheinlich, bleiben jedoch vorbehalten. Gleiches gilt für Preisanpassungen infolge Aenderungen bei staatlichen Abgaben, grosse Währungsschwankungen usw. HolAp ist eine Markenbezeichnung von Imotours-abc, Ackle, CH-6648 Minusio.

14. Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand: Locarno-Stadt.