AGB
Reservierungsbedingungen für Ferienwohnungen und -häuser
1. Buchung und Vertragsabschluss
Mit der Buchungsbestätigung kommt ein verbindlicher Mietvertrag zwischen dem Gast und der vermittelnden Agentur HolAp SA bzw. dem jeweiligen Eigentümer der Unterkunft zustande. HolAp SA handelt als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des Eigentümers bzw. des Leistungserbringers und sendet dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Die Buchung gilt als verbindlich, sobald sie schriftlich (per E-Mail oder über ein Buchungsportal) bestätigt wurde.
Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der Ausschreibung im Internet oder anderen Publikationen ab, so anerkennt der Gast mit seiner Zahlung den Vertragsabschluss gemäss Buchungsbestätigung.
Sonderwünsche oder mündliche Zusagen müssen von HolAp SA schriftlich bestätigt werden, um verbindlich zu sein.
2. Preise/Nebenkosten /Buchungsgebühr
Die publizierten Saisonpreise verstehen sich pro Woche bzw. pro Aufenthalt für das ganze Mietobjekt. Grundsätzlich sind die Nebenkosten (z.B. Endreinigung, Wäsche und Buchungsgebühr) darin enthalten, sofern im Objektbeschrieb nichts Abweichendes angegeben ist. Massgeblich sind stets die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung.
3. Zahlungsbedingungen
Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu bezahlen.
Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Anreise ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist HolAp SA berechtigt, nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen gemäss Ziffer 12.
Nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, jedoch frühestens 28 Tage vor Mietbeginn, erhält der Gast den Mietausweis.
4. Personenzahl
Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenanzahl belegt werden (Kinder eingeschlossen).
Der Leistungsträger/Schlüsselhalter hat das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
5. Haustiere
Bei entsprechendem Hinweis auf der Buchungsbestätigung darf ein Haustier (teils gegen Aufpreis) mitgenommen werden.
Weitere Haustiere sind, ohne anderweitige schriftliche Bestätigung, nicht gestattet.
6. Mietdauer und An-/Abreise
Die Mindestmietdauer beträgt 5 Nächte, innerhalb von 21 Tagen vor Anreise mindestens 3 Nächte, sofern nichts anderes vereinbart. Vertragsbeginn ist ab 16.00 Uhr, Vertragsende spätestens um 10.00 Uhr.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt samt Inventar sorgsam zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten.
Er haftet für Schäden, welche durch sein eigenes oder das Verschulden seiner Mitreisenden entstanden sind.
Allfällige Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Ferienobjektes, zu melden. Nachträglich entdeckte Schäden können geltend gemacht werden, sofern sie dem Mieter nachweislich zuzurechnen sind.
8. Beanstandungen
Vor Ort festgestellte Mängel müssen HolAp SA innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft schriftlich mitgeteilt werden.
Vom Gast verursachte Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abreise schriftlich gemeldet werden.
Später geltend gemachte Beanstandungen sowie Minderungs- oder Schadenersatzansprüche werden nicht berücksichtigt.
9. Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereichs von HolAp SA
Für Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereiches von HolAp SA (z.B. Umweltkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Strom- oder Wasserausfälle, gesperrte Zufahrtsstrassen, Baulärm, usw. ) übernimmt HolAp SA keine Haftung.
Der Mieter hat bei solchen Fällen kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisreduktion oder Schadenersatz.
10. Haftung von HolAp SA
Sollte aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen (z.B. Feuer-, Wasser- oder Elementarschäden) das gebuchte Mietobjekt nicht verfügbar sein, behält sich HolAp SA das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten oder den Vertrag unter Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen aufzulösen.
Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. HolAp SA haftet nicht für Schäden, Verluste, Diebstähle oder Versäumnisse Dritter.
11. Annullierungsschutz
Zur Absicherung gegen finanzielle Verluste infolge eines schwerwiegenden Ereignisses kann ein Annullierungsschutz abgeschlossen werden. Hierfür wird eine Gebühr von 3% des Mietpreises erhoben.
Als schwerwiegende Ereignisse gelten:
- Schwere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Gastes, einer mitreisenden Person oder eines direkten Familienangehörigen;
- Schwere Schäden am Eigentum des Gastes am Wohnort infolge Feuer-, Wasser-, Elementar- oder Diebstahlschaden.
Covid-19 bedingte Ereignisse sind ausgeschlossen.
Der Annullierungsschutz beginnt am Tage der definitiven Buchung und endet am Anreisetag. Buchungs- und Annullierungsschutzgebühren sind in jedem Fall geschuldet.
12. Rücktritt / Stornierung durch den Gast
Der Gast kann vor Anreise jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei HolAp SA.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
-bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei (exklusive Buchungsgebühr)
-ab 29 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 100% des Gesamtpreises (exklusive Buchungsgebühr)
Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
13. Weitervermietung / Anrechnung
HolAp SA ist bemüht, die Unterkunft nach einer Stornierung anderweitig zu vermieten. Gelingt eine Weitervermietung, werden die erzielten Einnahmen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100 auf die Stornokosten angerechnet.
Ein Anspruch des Gastes auf Weitervermietung besteht nicht.
14. Langzeitaufenthalte (ab 28 Nächten)
Für Aufenthalte von mehr als 28 Nächten gelten folgende Bedingungen:
-kostenfreie Stornierung bis 60 Tage vor Anreise (exklusive Buchungsgebühr)
-danach Verfall der Anzahlung
-ab 30 Tagen vor Anreise: 100% des Gesamtpreises
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
15. No-Show
Erscheint der Gast ohne vorherige Stornierung nicht zur vereinbarten Anreise, gilt dies als Rücktritt am Anreisetag.
Der volle Mietpreis ist geschuldet.
16. Preis- und Objektänderungen
Preisänderungen sowie Änderungen im Objektbeschrieb bleiben vorbehalten, insbesondere bei Anpassungen staatlicher Abgaben, erheblichen Währungsschwankungen oder vergleichbaren Umständen.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Locarno-Stadt, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.