AGB
Reservierungsbedingungen für Ferienwohnungen und -häuser
1. Buchung und Vertragsabschluss
Mit Entgegennahme Ihrer telefonischen, schriftlichen (Brief, Fax, e-mail) oder persönlichen/mündlichen Anmeldung kommt die Buchung und somit der Vertrag zustande. HolAp SA vermittelt diesen, schliesst ihn im Namen des Eigentümers/Leistungserbringers ab und sendet Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Buchung. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Reservierungsbedingungen für Sie und HolAp SA wirksam. Weicht die Buchungsbestätigung/Rechnung von der Ausschreibung im Internet usw. ab, so anerkennen Sie mit Ihrer Zahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Reservationsbestätigung. Sonderwünsche oder mündliche Zusagen müssen von HolAp SA schriftlich bestätigt werden. Für Arrangementbuchung anderer Reiseveranstalter gelten dessen Vertrags- und Reisebedingungen.
2. Preise/Nebenkosten/Kaution/Buchungsgebühr
Die publizierten Preise sind Wochenmietpreise für das ganze Mietobjekt. Grundsätzlich sind die Nebenkosten (z.B. Endreinigung, Wäsche, Kurtaxen usw.) darin enthalten. Weitere Details sind im betreffenden Objektbeschrieb aufgeführt. Pro Ferienobjekt-Buchung wird eine Buchungsgebühr von CHF 50.-- erhoben.
3. Zahlungen
Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 30 % des gesamten Rechnungsbetrages fällig, der Restbetrag ist spätestens 42 Tage vor Anreise zu überweisen. Sollte die Anzahlung nicht fristgerecht bei HolAp SA eintreffen, kann diese wieder über das gebuchte Objekt verfügen. Bei Buchungen 0-42 Tage vor Ferienbeginn ist die ganze Mietsumme sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Nach Eingang des gesamten Rechnungsbetrages, jedoch frühestens 28 Tage vor Mietbeginn, erhalten Sie den Mietausweis. Dieser beinhaltet Adresse und Anfahrtsbeschrieb zum gebuchten Mietobjekt und Schlüsselhalter.
4. Personenzahl
Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Personenanzahl belegt werden (Kinder inbegriffen). Der Leistungsträger/Schlüsselhalter hat das Recht, überzählige Personen auszuweisen.
5. Haustiere
Bei entsprechendem Hinweis auf der Buchungsbestätigung/Rechnung darf 1 Haustier (teils gegen Aufpreis) mitgenommen werden.
6. Mietdauer
Die Mindestmietdauer beträgt 5 Nächte. Vertragsbeginn ist 16.00 Uhr, Vertragsende 10.00 Uhr. Weiteres dazu in der Ausschreibung oder auf Anfrage bei HolAp SA.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienobjekt samt Inventar sorgsam zu behandeln und anerkennt die Hausordnung. Er verpflichtet sich zudem, für Schäden welche durch sein eigenes oder das Verschulden seiner Gäste entstanden sind, aufzukommen. Allfällige Schäden sind umgehend, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Ferienobjektes zu melden. Nachträglich entdeckte Mängel können dem Mieter geltend gemacht werden, sofern sie diesem nachgewiesen werden können.
8. Beanstandungen
Vor Ort festgestellte Mängel müssen HolAp SA innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft schriftlich mitgeteilt werden. Vom Gast verursachte Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abreise schriftlich gemeldet werden. Später erfolgte Beanstandungen, Minderungs-/Schadenersatzansprüche gegenüber HolAp oder Dritte werden nicht mehr berücksichtigt.
9. Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereiches von HolAp SA
Für Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereiches von HolAp SA (z.B. Umweltkatastrophen, Streiks, politische Unruhen, Stromausfälle, fehlende Wasserversorgung, gesperrte Zufahrtsstrassen, erhöhter Lärm durch Bauarbeiten usw.) übernimmt HolAp SA keine Haftung. Der Mieter hat bei solchen Vorkommnissen kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisreduzierung oder Schadenersatz.
10. Haftung von HolAp SA
Sollte aus unvorhersehbaren oder unabwendbaren Gründen (z.B. Feuersbrunst, Wasserschaden, usw.) das gebuchte Mietobjekt nicht verfügbar sein, behält sich HolAp das Recht vor, dem Mieter ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen oder den Vertrag unter Rückerstattung des gesamthaft einbezahlten Mietbetrages aufzulösen. Sollte dem Mieter aufgrund schuldhaft verursachter Vertragsverletzung durch HolAp SA ein Schaden entstehen, steht HolAp dafür ein. Schadenersatzansprüche können jedoch nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Mietpreises geltend gemacht werden. HolAp SA lehnt jede Verantwortung für Schäden (Unfälle, Verluste, Diebstahl usw.) oder Versäumnisse Dritter ab.
11. Annullierungsschutz
Um, bedingt durch ein schwerwiegendes Ereignis, bei einer Annullierung vor finanziellen Verlusten geschützt zu sein, wird eine Annullierungsschutzgebühr von 3% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Als schwerwiegende Ereignisse gelten: Schwere Krankheit/Unfall oder Todesfall einer mitreisenden Person oder eines direkten Familienangehörigen (Covid 19 bedingte Ereignisse sind ausgeschlossen); Schwere Beeinträchtigung Ihres Eigentums an Ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden, sodass Ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist. Die anspruchsberechtigte Person muss bei Eintritt des Ereignisses/Leidens HolAp SA unverzüglich schriftlich benachrichtigen und die entsprechenden Belege (Arztzeugnisse, Bestätigungen, usw.) beilegen. Sollte ein Ereignis/Leiden bei Buchung bereits eingetreten und/oder voraussehbar gewesen sein, besteht kein Anspruch auf Erlass des geschuldeten Mietpreises. Der Annullierungsschutz beginnt am Tage der definitiven Buchung und endet am Anreisetag bei Vertragsbeginn. Buchungsgebühr und Annullierungsschutzgebühr werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
12. Annullierung/Aenderung der Buchung
Annullierungen/Umbuchungen müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Telefonische Mitteilungen müssen zudem schriftlich bestätigt werden. In allen von der Annullierungsschutzgebühr nicht abgedeckten Fällen (z.B. persönliche oder geschäftliche Motivationen, Covid 19 usw.) werden Ihnen folgende Annullierungsgebühren (nebst Buchungsgebühr sowie Annullierungsschutzgebühr) verrechnet:
- 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietbetrages;
- 45 bis 8 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietbetrages;
- 7 bis 0 Tage vor Mietbeginn, oder Nichterscheinen am Ferienort, oder frühzeitige Abreise 100 % des Mietbetrages.
Änderungen des Reisedatums oder der Unterkunft sind bis 61 Tage vor Anreise möglich, wobei in jedem dieser Fälle eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– anfällt. Nach Ablauf dieser Frist gelten die oben genannten Annullierungsbedingungen; die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– fällt auch in diesen Fällen zusätzlich an.
Falls es HolAp gelingt, einen Ersatzmieter zu finden, werden ausschließlich Buchungsgebühr, Bearbeitungsgebühr und Annullierungsschutzgebühr verrechnet.
Für Buchungen von mehr als 21 Nächten gelten die oben aufgeführten Annullierungsgebühren/Umbuchungsgebühren nicht und werden je nach Objekt und Mietdauer individuell festgelegt.
13. Preisänderungen/Objektbeschriebsänderungen
Preisänderungen sowie Änderungen im Objektbeschrieb sind unwahrscheinlich, bleiben jedoch vorbehalten. Gleiches gilt für Preisanpassungen infolge Änderungen bei staatlichen Abgaben, grosse Währungsschwankungen usw.
14. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand: Locarno-Stadt.